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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Anderslautende Bedingungen unserer Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von uns nicht anerkannt.

I. Preise

Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Liefertermine

(1) Zugesagte Liefertermine verlängern sich angemessen bei nachträglicher vom Kunden veranlasster Auftragsänderung oder verspäteter Lieferung durch ihn, desgleichen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, gleichviel, ob in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten. Fixtermine werden von uns nur anerkannt, wenn wir diese so bezeichnet und ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

(2) Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzugs ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

III. Gewährleistung und Haftung

(1) geomer Informationen beruhen größtenteils auf amtlichen Daten, eigener oder Erhebungen Dritter sowie daraus abgeleiteten Berechnungen. Ihre Gültigkeit beschränkt sich daher auf den Rahmen der üblichen statistischen Bandbreite.

(2) Der Kunde erkennt an, dass die Daten- und Softwareprodukte komplex sind und die in diesem Paragraphen genannte Gewährleistungspflicht von geomer eine zulässige Fehlertoleranz nicht enthält. geomer garantiert nicht, dass die Software- und Datenprodukte den Bedürfnissen oder Erwartungen des Endnutzers entsprechen werden. Da Softwareprodukte aufgrund ihrer Komplexität nicht fehlerfrei sein können und die Software- und Datenprodukte auf Produkten von Dritten basieren, deren Fehlerfreiheit nicht gewährleistet werden kann.

(3) Der Kunde hat uns Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung bei offenkundigen Mängeln innerhalb von vierzehn Tagen nach Anlieferung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Mängel innerhalb von zehn Tagen nach Anlieferung, versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.

(4) Stellt sich die rechtzeitige Beanstandung als begründet heraus, so haben wir das Recht, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Für den Fall, dass zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaft bleibt unberührt.

(5) Jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unverzichtbar ist, haften wir für Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden nur für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss üblicherweise zu rechnen war. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit.

(6) Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

IV. Nutzungsumfang

(1) An allen von uns gelieferten Programmen besteht der Urheberrechtsschutz nach §§ 69 a ff UrhG sowie an den von uns gelieferten Daten der besondere Urheberrechtsschutz nach §§ 87 a ff UrhG, sie dürfen daher nur in dem mit dem Kunden vereinbarten Umfang genutzt werden.

(2) Die Herstellung von Vervielfältigungsstücken der von uns gelieferten Programme und Daten bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Desgleichen die Übertragung in Telekommunikationsnetzen auf weitere Rechner. Die Anfertigung einer notwendigen Sicherheitskopie ist zulässig.

(3) Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen das Vervielfältigungsverbot hat der Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

V. Zahlungen

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bank zu verlangen.

(2) Wird uns nachträglich bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare, ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen ließen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

(3) Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur verlangen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Abtretung

Die Abtretung von Rechten aus der Geschäftsbeziehung oder von Forderungen gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

VII. Allgemeine Bestimmungen

Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das internationale Kaufrecht findet keine Anwendung.

VIII. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Heidelberg vereinbart.